[ Auszug: (1) Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen
Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden
Zusatzes fo ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]